Gerade noch die Freude über einen stattlichen Gewinn beim Aktienverkauf, schon die Ernüchterung beim Blick auf die Abrechnung: Ein Großteil des Ertrags scheint wie von Geisterhand verschwunden. Verantwortlich dafür ist die Abgeltungssteuer, eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, die in Deutschland in der Regel direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Der pauschale Steuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wodurch die effektive Belastung meist zwischen circa 26 und 28 Prozent liegt.
Viele Menschen nehmen an, dass mit dem automatischen Steuerabzug alle Pflichten erfüllt sind. Doch häufig schleichen sich Fehler ein, die den Freibetrag, den Freistellungsauftrag, die Verlustverrechnung oder die Angabe ausländischer Kapitalerträge betreffen. Solche Fehler können zu unnötigen Nachzahlungen oder verpassten Steuervorteilen führen. Wer die Regeln kennt und korrekt umsetzt, kann seine Kapitalerträge steuerfrei oder optimal versteuert lassen und damit bares Geld sparen.
Der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete ist ein jährlicher Freibetrag für Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge. Um diesen Freibetrag optimal zu nutzen, ist es notwendig, bei der Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Es empfiehlt sich, die Aufteilung jährlich zu überprüfen, insbesondere nach Bankwechseln oder bei neuen Konten. So bleibt der Freibetrag von 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro steuerfrei nutzbar.
So funktioniert der Freistellungsauftrag: Steuern sparen leicht gemacht!
Erleidet man Verluste mit Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren, können diese mit Gewinnen verrechnet werden, um Steuern zu sparen. Dafür gibt es sogenannte Verlustverrechnungstöpfe bei den Banken. Auch im Jahr 2025 und darüber hinaus gelten hier folgende Regeln und Fristen:
Eine verpasste Frist oder eine vergessene Verlustbescheinigung führt dazu, dass Verluste steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können.
Die Günstigerprüfung klärt, ob der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent liegt. Besonders bei geringen Einkünften, etwa für Rentner, Studierende und Geringverdiener, lohnt sich der Antrag oft.
Erträge aus ausländischen Aktien, Fonds oder Bankkonten sind auch in Deutschland steuerpflichtig, unabhängig von einer oft im Ausland gezahlten Quellensteuer.
Viele Steuerpflichtige nehmen fälschlicherweise an, dass nach Einführung der Abgeltungssteuer alle Kapitalerträge automatisch an der Quelle besteuert werden.
Die Kirchensteuer wird automatisch auf Kapitalerträge erhoben, sofern eine Kirchensteuerpflicht besteht und die Religionszugehörigkeit bei der Bank gemeldet ist.
Es ist ratsam, den Bankenstatus regelmäßig zu überprüfen und Religionswechsel unverzüglich zu melden.
Mit einer NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) können beispielsweise Kinder oder Personen mit sehr geringen Einkünften ihre Kapitalerträge steuerfrei ausgezahlt bekommen, sofern diese unter dem Grundfreibetrag liegen.
Beim Wechsel des Depots lauern mehrere steuerliche Fallstricke:
Es ist ratsam, vor einem Wechsel die alte und die neue Bank schriftlich über die gewünschten Überträge zu informieren.
Einige Kapitalerträge unterliegen speziellen steuerlichen Regeln:
Bei neuen Finanzprodukten ist es immer wichtig, die aktuelle steuerliche Regelung zu prüfen.
Bootcamp Börse auf YouTube: Können Bitcoin, Ethereum, Solana, XRP und Co tatsächlich die Rente retten?
Das Steuerrecht bei Kapitalanlagen unterliegt stetigen Änderungen. Für das Steuerjahr 2025 gibt es beispielsweise neue Regeln zur Verlustverrechnung und Teilfreistellung. Es ist ratsam zu prüfen:
Das Bewusstsein für und die Reaktion auf neue Gesetzeslagen können finanzielle Vorteile bringen.
Altersvorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Renten bieten oft steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer:
Es ist ratsam, sich zur Steueroptimierung von Vorsorgeprodukten individuell beraten zu lassen.
Der richtige Umgang mit der Abgeltungssteuer kann dabei helfen, Geld zu sparen und böse Überraschungen durch falsche oder vergessene Steuerangaben zu vermeiden. Wer den Sparerpauschbetrag richtig nutzt, die Verlustverrechnung clever einsetzt und regelmäßig alle Bankverbindungen, Depots sowie veränderte Gesetze überprüft, vermeidet häufige Steuerfehler bei Kapitalerträgen.
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge in Deutschland. Sie beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Banken führen die Steuer direkt ab, wodurch Anleger diese meist nicht selbst versteuern müssen.
Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Verheiratete) von der Abgeltungssteuer freistellen lassen. Dieser muss bei der Bank eingereicht werden, damit keine Steuer einbehalten wird.
Die Günstigerprüfung lohnt sich besonders für Personen mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent, wie Rentner oder Geringverdiener. Sie können so eine Erstattung der zu viel gezahlten Abgeltungssteuer über die Steuererklärung beantragen.
Verlustverrechnungstöpfe ermöglichen die Verrechnung von Verlusten aus Kapitalanlagen mit Gewinnen, um die Steuerlast zu senken. Allerdings gibt es Einschränkungen, wie die getrennte Verrechnung von Aktienverlusten und anderen Kapitalverlusten.
Ausländische Kapitalerträge müssen in der Anlage KAP oder KAP-INV der Steuererklärung angegeben werden. Quellensteuern, die im Ausland gezahlt wurden, können unter bestimmten Bedingungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen