Die Zeit um den Jahreswechsel ist für jeden ETF-Anleger entscheidend. Hier bietet sich die Möglichkeit, den Sparerpauschbetrag voll auszuschöpfen und somit ETF-Steuern zu sparen. Das vorausschauende Planen und Anpassen von Freistellungsaufträgen, das geschickte Steuern von Gewinnen und das Optimieren von Verlustverrechnungstöpfen können einen erheblichen Unterschied ausmachen. Wer bis zum 31. Dezember die richtigen Stellschrauben betätigt, kann seinen ETF-Ertrag spürbar optimieren und den langfristigen Vermögensaufbau fördern.
Für das Jahr 2025 bleibt der Sparerpauschbetrag unverändert bei 1.000 Euro pro Person oder 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Gewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen, Zinsen oder Dividenden bleiben bis zu dieser Höhe steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzlich festgelegte Betrag an Kapitalerträgen, der von der Besteuerung ausgenommen ist. Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an die Bank, diesen Betrag auch tatsächlich anzuwenden. Ohne einen solchen Auftrag führt die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer ab, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Für ETF-Anleger bedeutet dies: Ein ETF mit Gewinn kann bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei verkauft werden. Wurde der Freibetrag ausgeschöpft, werden alle weiteren Kapitalerträge besteuert.
Der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass der Sparerpauschbetrag von der Bank automatisch berücksichtigt wird. Das Einrichten ist unkompliziert:
Es empfiehlt sich, den Großteil des Freibetrags bei dem Depot einzustellen, bei dem die höchsten Dividendenerträge und Kursgewinne erwartet werden. Kleinere Beträge können dort eingestellt werden, wo weniger Ertrag zu erwarten ist. Die späteste Anpassung ist meist Ende Dezember eines Jahres möglich, wobei eine frühere Planung vorteilhaft ist.
Für die Optimierung von ETF-Gewinnen ist das richtige Timing entscheidend:
Es ist ratsam, Gewinne vor Jahresende pro Depot oder Broker zu realisieren, um den Sparerpauschbetrag voll auszuschöpfen. Bei Kursverlusten kann ein Verkauf zur Verrechnung mit bestehenden Gewinnen genutzt werden.
Verlustverrechnungstöpfe ermöglichen es, Verluste steuerlich geltend zu machen. Jede Bank führt getrennte Aktientöpfe für Aktiengewinne und -verluste und allgemeine Töpfe für ETFs und andere Kapitalerträge.
Die Anwendung der Steuerregelungen hängt auch von der individuellen Lebenssituation ab:
Bei besonderen Lebensereignissen wie einem Depotübertrag, Heirat, Scheidung oder Erbschaft sollten die Steuerregeln rechtzeitig und genau geprüft werden. Für ausländische Depots gelten zudem andere Meldepflichten.
Um die ETF-Steuer-Strategie am Jahresende optimal zu nutzen, sollten gängige Fehler vermieden werden:
Aktuelle und kommende steuerliche Änderungen sind für ETF-Anleger wichtig:
Eine regelmäßige Kontrolle der steuerlichen Rahmenbedingungen und eine rechtzeitige Anpassung der ETF-Strategie sind notwendig, um die Steuern zu optimieren.
Um Ihre ETF-Steuern am Jahresende optimal zu nutzen und den langfristigen Vermögensaufbau zu fördern, gilt es Folgendes zu beachten:
Mit dieser Checkliste kann die ETF-Steuerstrategie 2025 nicht nur kurzfristig, sondern auch für einen langfristigen Vermögensaufbau steuerlich optimiert werden. Durch die gezielte Umsetzung dieser Maßnahmen am Jahresende können Anleger Jahr für Jahr steuerfreie Gewinne sichern.
Der Sparerpauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Kapitalerträge, der 2025 bei 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt. Er ermöglicht es, Gewinne aus ETFs, Zinsen und Dividenden bis zu dieser Höhe steuerfrei zu erhalten, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.
Ein Freistellungsauftrag wird bei der Bank oder dem Broker schriftlich oder online eingerichtet. Er sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei bleiben, indem die Bank keine Abgeltungssteuer einbehält.
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Steuer auf nicht ausgeschüttete Erträge von thesaurierenden ETFs, die jährlich berechnet und versteuert wird. Sie kann durch den Sparerpauschbetrag reduziert oder ausgeglichen werden.
Verlustverrechnungstöpfe ermöglichen es, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen oder Erträgen zu verrechnen, um die Steuerlast zu senken. Bei mehreren Banken können Verlustbescheinigungen beantragt werden, um Verluste bankenübergreifend zu nutzen.
Wichtige Fristen sind die Beantragung der Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember und die Anpassung des Freistellungsauftrags bis zum Jahresende, um den Sparerpauschbetrag optimal auszuschöpfen und Steuern zu sparen.
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