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Ein Freistellungsauftrag hilft Privatanlegern dabei, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Freibetrag von der Besteuerung freizustellen. Wer Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge erzielt, kann durch einen rechtzeitigen Freistellungsauftrag unnötige Steuerabzüge vermeiden und so mehr von seinen Erträgen behalten. In diesem umfassenden Ratgeber erfährst du leicht verständlich und praxisnah alles Wichtige rund um den Freistellungsauftrag – von der Funktionsweise über die Beantragung bis hin zu häufigen Stolperfallen. Nutze diese Tipps, um deinen Sparer-Pauschbetrag optimal auszuschöpfen und kein Geld an den Fiskus zu verschenken.
Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deine Bank oder deinen Broker, bestimmte Kapitalerträge bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei zu belassen. In Deutschland steht jedem Sparer und Anleger ein jährlicher Freibetrag auf Kapitalerträge zu – der sogenannte Sparer-Pauschbetrag. Bis zu dieser Höhe fallen keine Steuern an.
Hintergrund ist die in Deutschland gültige Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Diese Steuer beträgt pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Insgesamt können so bis zu rund 27–28 % deiner Zinserträge direkt an das Finanzamt fließen. Damit Kleinsparer und Privatanleger für geringere Kapitalerträge nicht unnötig belastet werden, gibt es den Sparer-Pauschbetrag. Wichtig: Das geschieht aber nicht automatisch. Du musst deiner Bank den Freistellungsauftrag erteilen, damit der Freibetrag von Anfang an berücksichtigt wird.
Beispiel: Du erhältst im Jahr 600 € Zinsen. Hast du keinen Freistellungsauftrag gestellt, behält die Bank darauf rund 150 € Abgeltungsteuer ein. Es werden dir also nur ca. 440 € gutgeschrieben. Mit Freistellungsauftrag bleiben die vollen 600 € steuerfrei.
Jede Person mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland hat einen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge von 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Verheiratete). Du kannst diesen Betrag auf verschiedene Banken oder Depots aufteilen.
Beispiel: Du hast ein Tagesgeldkonto bei Bank A mit 300 € Zinsen und ein Depot bei Bank B mit 700 € Dividenden. Dann könntest du Bank A einen Freistellungsauftrag über 300 € und Bank B über 700 € erteilen. Die Summe deiner Aufträge darf aber niemals die 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Ehepaaren) überschreiten.
Verheiratete Paare können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 € stellen oder zwei getrennte Aufträge je 1.000 €. Der gemeinsame Auftrag bietet sich bei gemeinsamen Konten oder ungleichen Kapitalerträgen an. Getrennte Aufträge sind sinnvoll bei getrennten Banken.
Auch Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Eltern können für ihr Kind einen Freistellungsauftrag stellen, wenn das Konto auf den Namen des Kindes läuft. Die Kapitalerträge müssen dem Kind gehören und auch für das Kind verwendet werden. In Kombination mit dem Grundfreibetrag bleiben oft sogar deutlich höhere Beträge steuerfrei.
Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch Abgeltungsteuer ab. Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen. Alternativ bieten manche Banken eine nachträgliche Korrektur zu Jahresbeginn an. Sich darauf zu verlassen ist aber riskant. Besser ist es, gleich zu Jahresbeginn aktiv zu werden.
Wer sehr geringe Gesamteinkünfte hat (unter dem Grundfreibetrag), kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Damit bleiben auch Kapitalerträge über 1.000 € steuerfrei. In diesem Fall ist kein Freistellungsauftrag mehr nötig. Die NV-Bescheinigung ist für Rentner, Studierende oder Kinder mit geringen Einkünften interessant.
Der Freistellungsauftrag ist ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument, um Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei zu vereinnahmen. Richte deinen Auftrag rechtzeitig ein, verteile ihn bei Bedarf auf verschiedene Banken und prüfe ihn regelmäßig. So holst du das Maximum aus deinem Vermögensaufbau heraus – steuerfrei.