Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird. Dazu gehören Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. In Deutschland ist die Kapitalertragsteuer ein wichtiger Bestandteil des Steuersystems und betrifft sowohl private Anleger als auch Unternehmen.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer, die direkt an der Quelle der Einkünfte erhoben wird. Das bedeutet, dass die Bank oder das Finanzinstitut, bei dem die Kapitalerträge anfallen, die Steuer automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland pauschal 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Zu den Einkünften, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, zählen:
In Deutschland gibt es einen Sparer-Pauschbetrag, der es Anlegern ermöglicht, einen Teil ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten. Der Pauschbetrag beträgt 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete. Um diesen Freibetrag zu nutzen, müssen Anleger einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen. Ohne diesen Auftrag wird die Kapitalertragsteuer auf alle Kapitalerträge erhoben.
In der Regel ist die Kapitalertragsteuer mit dem Einbehalt durch die Bank abgegolten, sodass keine weitere Angabe in der Steuererklärung erforderlich ist. Allerdings kann es sinnvoll sein, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, um beispielsweise den Sparer-Pauschbetrag rückwirkend geltend zu machen oder um eine Verlustverrechnung durchzuführen.
Die Kapitalertragsteuer ist ein zentrales Element der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland. Durch den pauschalen Steuersatz und die Möglichkeit der Freistellung kleinerer Beträge wird die Steuererhebung vereinfacht. Anleger sollten sich jedoch über die Möglichkeiten der Steueroptimierung informieren, um ihre Nettorendite zu maximieren.