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ETF-Besteuerung in Deutschland: Das müssen Anleger wissen

Viktor Kai
25.08.2025

Die Welt der Finanzanlagen kann sich manchmal wie ein undurchdringlicher Dschungel anfühlen, besonders wenn es um Steuern geht. Viele Anleger entscheiden sich für ETFs, um langfristig Vermögen aufzubauen – eine Entscheidung, die oft auf der Suche nach einer kostengünstigen und diversifizierten Anlagestrategie basiert. Doch die Freude über eine positive Wertentwicklung kann schnell getrübt werden, wenn die steuerlichen Aspekte nicht vollständig verstanden werden. Es ist entscheidend zu wissen, wie sich die Besteuerung auf die tatsächliche Rendite auswirkt, um die besten ETFs auszuwählen und das Investment effizient zu gestalten. Von Blackrock über iShares bis hin zu Amundi und Xtrackers, die Vielfalt der Anbieter ist groß, und damit auch die Notwendigkeit, steuerliche Besonderheiten zu kennen. Ein präzises Verständnis der ETF-Steuern in Deutschland ist unerlässlich, um nicht nur das investierte Kapital, sondern auch die jährliche Wertentwicklung optimal zu beeinflussen.

Grundlagen der ETF-Besteuerung in Deutschland

Seit der Einführung des deutschen Investmentsteuergesetzes (InvStG) im Jahr 2018 werden alle Fonds, ob von iShares oder anderen Anbietern, gleich behandelt. Dies schafft Klarheit und vereinfacht die Besteuerung.

  • Automatischer Steuerabzug: Kapitalerträge aus ETFs unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8–9 %). Diese Steuern werden in der Regel direkt von der Depotbank einbehalten, unabhängig davon, ob man in physisch oder synthetisch aufgelegte ETFs investiert.
  • Thesaurierend vs. Ausschüttend: Thesaurierende Fonds reinvestieren erzielte Erträge direkt, hier fällt jährlich eine sogenannte Vorabpauschale an. Ausschüttende ETFs hingegen zahlen Erträge an die Anleger aus, die dann direkt besteuert werden.
  • Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag: Jedem Anleger steht ein Sparerpauschbetrag zur Verfügung (1.000 EUR für Singles, 2.000 EUR für Ehepaare). Kapitalerträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag bei einem Broker wie Scalable Capital, Comdirect oder Trade Republic eingerichtet ist.

 

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Die Vorabpauschale: Berechnung und Bedeutung

Die Vorabpauschale ist eine wichtige Besonderheit für thesaurierende ETFs und betrifft Anleger seit 2018. Sie soll sicherstellen, dass auch bei diesen ETFs eine jährliche Besteuerung stattfindet.

  • Was ist das? Die Vorabpauschale stellt eine fiktive Mindestverzinsung dar, die jährlich auf thesaurierende ETFs anfällt, auch wenn keine direkte Ausschüttung erfolgt. Dies ist relevant für die Wertentwicklung und die allgemeine Performance des Investments.
  • Wie wird sie berechnet? Die Berechnung basiert auf dem Wert der ETF-Anteile am Jahresbeginn, multipliziert mit dem vom Bundesfinanzministerium festgelegten Basiszins (im Jahr 2025: 2,53 %). Eventuelle Ausschüttungen werden abgezogen, die jeweilige Teilfreistellung angewendet und anschließend die Abgeltungssteuer berechnet.
  • Praktisches Beispiel: Bei einem Depotwert von 10.000 EUR in einem Aktien-ETF (mit einer Teilfreistellung von 30 %) und einem Basiszins von 2,53 % ergibt sich eine Vorabpauschale von etwa 177 EUR. Davon sind 70 %, also 124 EUR, steuerpflichtig.
  • Was passiert, wenn das Verrechnungskonto nicht gedeckt ist? Ist das Verrechnungskonto bei Brokern wie Smartbroker oder Traders Place nicht ausreichend gedeckt, fordert die Bank eine Nachzahlung. Daher ist es ratsam, rund um den Jahreswechsel für ausreichende Liquidität zu sorgen.

 

Die Vorabpauschale wird auf spätere Gewinne angerechnet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, führt aber zu jährlichen Steuerabflüssen – selbst bei ETFs ohne direkte Ausschüttung.

Der Effekt der Teilfreistellung auf die Rendite

Die Teilfreistellung wurde eingeführt, um eine Doppelbesteuerung von ETFs zu verhindern. Ihre Höhe hängt von der zugrunde liegenden Fondsstruktur ab und ist ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der passenden Investments, etwa von ishares ETFs oder ETFs, die den MSCI World abbilden.

  • 30 % Teilfreistellung bei Aktien-ETFs: Investiert ein ETF mindestens 51 % in Aktien (etwa ein ETF, der den MSCI World, S&P 500 oder Euro Stoxx® Banks nachbildet), bleiben 30 % der Erträge steuerfrei. Dies betrifft viele der beliebten ETFs auf dem Markt.
  • 15 % bei Mischfonds, 60–80 % bei Immobilienfonds: Mischfonds mit mindestens 25 % Aktienanteil erhalten eine 15 %ige Teilfreistellung. Immobilienfonds profitieren je nach Anteil deutscher oder ausländischer Immobilien von 60 % oder 80 % Freistellung.
  • Wie beeinflusst das die Steuerlast? Ein Beispiel: Bei 1.000 EUR ausschüttenden Erträgen aus einem ishares ETF auf den MSCI World werden nur 700 EUR versteuert, was einer Reduzierung um 30 % entspricht. Dies macht die Teilfreistellung zu einem wichtigen Vorteil für langfristige Anleger, insbesondere bei global verwalteten Aktien-ETFs.

Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten für ETF-Anleger

  • Freistellungsauftrag optimal nutzen: Eine strategische Aufteilung des Sparerpauschbetrags auf verschiedene Depots und Broker – beispielsweise bei Scalable Capital oder Traders Place – kann die Steuerfreiheit maximieren. Dies ist ein entscheidender Hebel, um die Rendite zu verbessern.
  • Verlorene Töpfe vermeiden: Verlusttöpfe entstehen oft, wenn Verluste und Gewinne bei unterschiedlichen Banken anfallen und keine automatische Verrechnung vorgenommen wird. Ein gezieltes Rebalancing des Portfolios und Kenntnisse über die Verlustbescheinigung können hier Abhilfe schaffen.
  • Verlustverrechnung: Verluste aus ETF-Verkäufen lassen sich innerhalb desselben Kalenderjahres bei derselben Bank mit Gewinnen aus anderen Anlagen wie Aktien oder Investmentfonds verrechnen. Dies ermöglicht eine effektive Steuersenkung.
  • Verkaufszeitpunkt beachten: Bei großen Kursgewinnen kann es sinnvoll sein, einen Teilverkauf zum Jahresende und einen weiteren zu Beginn des neuen Jahres in Betracht zu ziehen. So kann der Sparerpauschbetrag zweimal genutzt werden, was besonders bei Top-ETFs mit hoher Performance von Vorteil sein kann.

Besondere Fälle und Fallstricke bei der ETF-Besteuerung

  • Ausländische Depots: Wer ein Depot außerhalb Deutschlands führt (z.B. bei Interactive Brokers oder DEGIRO), ist selbst für die korrekte Deklaration und Abführung aller relevanten ETF-Steuern verantwortlich. Hier ist besondere Sorgfalt geboten, um Compliance-Probleme zu vermeiden.
  • Jahressteuerbescheinigung prüfen: Jedes Jahr erhält man eine Steuerbescheinigung von der Depotbank. Eine genaue Prüfung ist ratsam, um Fehler oder Unregelmäßigkeiten zu entdecken. Insbesondere bei komplexeren Anlagen oder häufigen Transaktionen ist dies wichtig für private Anleger.
  • Die Rolle von UCITS-ETFs: Viele der in Deutschland gehandelten ETFs sind UCITS-konform, was bedeutet, dass sie bestimmten EU-Regulierungen unterliegen. Dies erleichtert die Besteuerung und sorgt für eine gewisse Harmonisierung im Bereich der Investmentfonds. Sie basieren oft auf Indizes wie dem MSCI oder FTSE.
  • Sparpläne und ihre Besteuerung: Beliebte ETF-Sparpläne, die man bei Brokern wie Trade Republic oder Comdirect einrichten kann, unterliegen ebenfalls den beschriebenen Steuerregeln. Hierbei werden die Erträge, ähnlich wie bei Einmalanlagen, versteuert. Die meisten Anleger nutzen solche Pläne, um regelmäßig in den Aktienmarkt zu investieren.

Fazit: Steuern aktiv managen für mehr Rendite

Die Besteuerung von ETFs kann auf den ersten Blick komplex erscheinen. Doch mit einem fundierten Verständnis der Regelungen und der Nutzung verfügbarer Optimierungsmöglichkeiten lässt sich die eigene Steuerlast merklich beeinflussen. Durch die Berücksichtigung von Teilfreistellungen, die geschickte Nutzung des Sparerpauschbetrags und das Wissen um die Vorabpauschale können Anleger die Wertentwicklung ihrer Geldanlage optimieren und langfristig mehr Vermögen aufbauen. Die kontinuierliche Beobachtung des Marktes und der steuerlichen Rahmenbedingungen sind dabei entscheidend, um die besten ETFs zu finden und ein effizientes Portfolio zusammenzustellen. Es zeigt sich, dass aktives Steuermanagement ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Anlagestrategie für ETFs ist.


Häufige Fragen zu ETF-Steuern in Deutschland

Was versteht man unter der Vorabpauschale bei ETFs?

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ertragsgröße, die bei thesaurierenden ETFs jährlich besteuert wird, auch wenn keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt. Sie basiert auf dem Wert der ETF-Anteile zu Jahresbeginn und einem festgelegten Basiszins.

Wie funktioniert die Teilfreistellung bei der ETF-Besteuerung?

Teilfreistellung bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz der Erträge aus ETFs steuerfrei bleibt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Höhe der Teilfreistellung hängt von der Art des Fonds ab, z.B. 30 % bei Aktien-ETFs.

Wie kann ich den Sparerpauschbetrag optimal nutzen?

Der Sparerpauschbetrag kann durch die Verteilung von Freistellungsaufträgen auf mehrere Depots und Broker strategisch genutzt werden, um die Steuerfreiheit auf verschiedene Kapitalerträge auszudehnen.

Muss ich ausländische ETF-Depots in Deutschland versteuern?

Ja, Kapitalerträge aus ausländischen Depots müssen in Deutschland korrekt angegeben werden. Hier ist der Anleger selbst für die Deklaration und Steuerzahlung verantwortlich, da ausländische Broker oft nicht automatisch die deutschen Steuervorschriften umsetzen.

Werden ETF-Sparpläne genauso besteuert wie Einmalanlagen?

Ja, die Erträge aus ETF-Sparplänen unterliegen denselben Steuerregeln wie Einmalanlagen, das heißt, die anfallenden Gewinne und Ausschüttungen werden entsprechend der Abgeltungsteuer und Vorabpauschale besteuert.

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